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LÖWENSAP
vor 15 Jahre

Hallo Forum,

ich habe folgende Frage: Der aktuelle DSAG Prüfleitfaden gibt vor, dass selbsterstellte Transaktionen (Y*/Z*, in der Tabelle TSTC) zwingend auch in der Tabelle TSTCA gelistet sein müssen. Warum muss das denn so sein?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße!!!

Förderer

waltersen
vor 15 Jahre
Hallo,

ich kann erklären wozu die TSTCA gut ist. Also jede Transaktion wird beim Aufruf gegen das Berechtigungsobjekt S_TCODE geprüft. Das ist die erste Hürde.

Früher gab es es kein S_TCODE, aber schon die TSTCA. In dieser Tabelle sind Berechtigungsobjekte hinterlegt, die beim Transaktionsaufruf geprüft werden.

Sie stellt somit die zweite Hürde da, um eine Transaktion überhaupt starten zu können.

Natürlich kann es sein, dass in der Transaktion dann noch irgendwas fehlt.  Auf alle Fälle erhöht die TSTCA (gefüllte) die Sicherheit für unberechtigte Transaktionsaufrufe (Beispiel: Jemand startet eine Transaktion als Report, umgeht damit S_TCODE und scheitert dann an der TSTCA).

In der Hoffnung etwas weitergeholfen zu haben,

Gruß


PS: Für eine finale Klärung muss man wohl die DSAG fragen.