Hallo,
ein Wiederholungslauf ist immer möglich, solange in der nächsten Periode kein AfA-Lauf erfolgt ist. Die Korrektur wird aber vom System automatisch im nächsten (auch planmässigen) AFA-Lauf durchgeführt.
Manuelle AfA sehe ich nicht als erforderlich an. Wenn AfA-Beginn im Dezember ist und man den Beleg auch so bucht dann wird bei Nutzung des korrekten AfA-Schlüssels auch der richtige Wert ermittelt.
Ein Storno eines Zugangs -wenn dieser gleichzeitig die Zahlung auslöst- ist nur kompliziert zurückzunehmen (Ausgleich stornieren, Rechnung stornieren, neu buhen, ausgleichen etc...) Empfehle daher, den Betrag als Gutschrift auf die ursprüngliche Anlage einzubuchen. Anschliessend Abgang buchen (TA: ABAVN), dann neue Anlage anlegen und mit dem richtigen Datum buchen.
Gruss rave
Spare - Koste es was es wolle!
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