Hallo,
seit 2010 müssen vierteljährlich neben Warenlieferungen auch Dienstleistungen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Nach dem neuen §3a UStG verlagert sich der Ort der Leistung im Business-to-Bussiness-Bereich auf den Leistungsempfänger. Der Leistungserbringer muß auf der Rechnung einen Satz wie z. B. "Recipient is liable for VAT under the reverse charge mechanism" stehen haben.
Hat jemand Erfahrung, ob man SAP so einstellen kann, das dieser Satz automatisch bei der Fakturierung von Dienstleistungen auf der Rechnung erscheint?
Übrigens haben wir festgestellt, daß sich bislang viele EU-Ausländer nicht an das Gesetz halten. Hotels beispielsweise müssten ihre Übernachtung an EU-Geschäftsleute ohne Umsatzsteuer fakturieren, obigen Satz ausweisen und an ihre Steuerbehörde melden. Bei allen EU-Hotelrechnungen, die wir bislang erhalten haben, war Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und kein Hinweis auf "Reverse-Charge-Verfahren".
Würde mich freuen, wenn mir andere Ihre Erfahrungswerte mitteilen könnten.
Danke.
Key-User FI, etwas MM und SD, System ECC 6.0