Hallo
Man kann im Verrechnungsschema der Umlage den Haken bei Kostenartegerechte Umbuchung setzten. Dann müsste die Entlastung mit der selben Kostenart passieren, wie die Belastung.Oder verwechsle ich jetzt gerade was mit der Abrechnung von Innenaufträgen?
Gruß
Patock