Hallo Mr. Wolle,
ich zitiere mal aus dem OSS-Hinweis 176067:
Im Rahmen des Saldenvortrags werden die GuV-Konten auf die
Ergebnisvortragskonten in der Bilanz vorgetragen (Definition in Transaktion
OB53). Hierbei entstehen keine Belege, daher kann der Saldenvortrag nicht
über die Einzelpostenanzeige nachvollzogen werden.
Den Hinweis solltest Du Dir mal zu Gemüte führen, dann sollte das Thema klar sein.
Gruß
beck