Hallo, es wird momentan bei uns ähnlich gehandelt. Sind bei Euch irgendwelche Lösungen gefunden wurden?
Bisher stellen wir dem Kunden eine Excel-Rechnung aus, dor steht kein Hinweis von einer Quellensteuer o.ä.
Wir bekommen vom Kunden auch keinen Beleg über die von ihnen direkt an das jeweilige Finanzamt entrichtete Quellensteuer.
So kommen wir zu unserem Geld, ohne irgendwo zu dokumentieren, das der Kunde vom Rechnungsbetrag eine Quellensteuer einbehalten hat. Im SAP taucht das ja auch nicht auf.
Wir wollten das dann so lösen, dass wir eine zusätzliche Konditionsart definierten, die dann Positionsbezogen im Auftrag hinterlegt werden konnte.
Abhängig vom Vorhandensein dieser Konditionsart, sollte dann die Rechnung mit dem erhöhten Rechnungswert erstellt werden.
Intern sollte allerdings nur der netto-Materialwert verbucht werden, ohne das statistische Quellensteuerkonto zu bebuchen.
Unser Steuerexperte hat diese Praxis dann etwas angezweifelt, so das diese Praxis wohl nicht ganz koscher ist und eiem Audit nicht standhalten würde.
Lt. SAP-Hilfe würde es sich dabei um einen debitorischen Geschäftsvorfall handeln, und es sollte sowohl der jeweilige Buchungskreis für jeden eingestellten Quellensteuertyp der Quellensteuerpflicht unterliegen als auch der Debitor quellensteuerabzugsberechtigt eingestellt sein.
Any Comments?
Danke & Gruß
Spheric