Hallo Exberliner,
ich würde es erst mal ein wenig anders ausdrücken. Ich würde nicht sagen "Die Funktionsbereiche dienen der Gliederung der Kosten nach UKV", sondern "der Darstellung des Ergebnisses nach UKV."
Man kann "zweigleisig" fahren. Wenn - wie im angelsächsichen Raum - die GuV bevorzugt nach UKV erstellt werden soll, dann muss man in FI zumindest eine entsprechende Bilanz-/GuV-Struktur definieren, die das Kennzeichen "Funktionsbereich erlaubt" trägt. An dieser Stelle wird dann immer noch "empfohlen", ein gegenüber den "normalen" Bestandsveränderungskonten (=> GKV) abgegrenztes Konto "Kosten des Umsatzes" für die Warenausgangsbuchungen im Rahmen der MM-Kontenfindung (Bewegungsart 601) vorzusehen.
Ich bin aktuell in einem Projekt unterwegs, wo FI nach GKV berichtet, die Profit-Center-Rechnung aber nach UKV "ticken" soll. Sprich: Hier interessieren den Buchhalter die Funktionsbereiche (und natürlich auch die Profit-Center) wenig bis nicht, wohl aber den/die Controller. Die Funktionsbereiche werden bei allen Buchungen (=> neues Hauptbuch mit integrierter = nicht-klassischer Profit-Center-Rechnung) bebucht, indem - grob gesagt - Erfolgskonten/Kostenarten im Stammsatz ein Funktionsbereich fest zugeordnet ist (z.B. allen Erlöskonten der FB "Umsatzerlöse") oder aber CO-Objekte (Kostenstellen, Innenaufträgen, Kundenauftragspositionen, Fertigungsaufträgen, PSP-Elementen) eine FB-Zuordnung "im Bauch" haben.
Dies beantwortet bereits die Frage, ob Funktionsbereiche nur für Gemeinkosten relevant sind (nein). Weitere Anwendungsbeispiele außer FI-UKV und PCA-UKV kenne ich nicht.