Hallo,
ich denke da an die SAP-Unternehmensstruktur Buchungskreis(=eigenständiges Unternehmen)->Werk
Wenn der Buchungskreis X in DE ist und diesem ein Werk Z in DE zugeordnet ist und wenn du meinst, das Unternehmen X mit Werk Z in DE gewährt ein Konsilager dem Kunden Y in UK, dann wird der Konsibestand (Sonderbestandskennzeichen W) auf der Z-Werksebene geführt und somit im Werk Z verbraucht/entnommen, fakturierung erfolgt im Buchungskreis X (mit Referenz zur Entnahme aus Konsibestand des Werks Z). Dann ist es erstmal so richtig.
ABER die weitere Frage, die man sich in diesem Zusammenhang stellen muss, ist das Unternehmen X in UK umsatzsteuerrechtlich registriert? denn
Werden Lieferungen oder sonstige Leistungen von einem in- oder ausländischen Unternehmen im Vereinigten Königreich ausgeführt, kann dies eine Registrierungspflicht zur britischen Umsatzsteuer (VAT) nach sich ziehen. Beispiele hierfür sind:
- Bauleistungen oder Werklieferungen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Seminaren
- Warenlieferungen aus einem Konsignationslager
- Versandhandel mit dem Vereinigten Königreich
Gruß