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Barezi
  • Barezi
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 12 Jahre
hallo zusammen,

wer hat erfahrung mit einführung sap in ungarn?

mich würde gerne einiges interessieren, weil mich diese "rechtlichen" vorschriften für die buchhaltung etwas ins staunen versetzen.

wo kann ich etwas nachlesen?

so langsam hab ich das gefühl, sap standard ist für ungarn icht geschaffen.


Rollout FI Global Key-User
Förderer

Panther
vor 12 Jahre
Hallo Barezi,

versuche es mal mit diesen Hinweisen:

Ungarn:

1435897 - Hungary - VAT 2010 - EC sales list & file solution

1434776 - Hungary - EC Sales List 2010 and file format (10A60)

1494977 - RFASLD15: Corrections to RFASLD15(1)

Gruß

Panther

Barezi
  • Barezi
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo Panther,

danke für die Infos - ich hätte auch gerne noch informationen über das hauptbuch und anlagevermögen.

das sind eher die problematischen themen.


Rollout FI Global Key-User
Panther
vor 12 Jahre
Hallo Barezi,

habe selbst keine Erfahrung in "Einführung SAP Ungarn".

Vielleicht in OSS Hinweisen suchen.

Da müsstest du auf jeden Fall was finden.

Gruß

Panther

StoneGold
vor 12 Jahre
Hallo Barezi,

ich habe SAP Einführungserfahrung(FI/CO) in Ungarn.

Komme Selbst aus Ungarn. Ja die Ungarn berufen sich immer wieder auf rechtliche Vorschriften, was sich später durch unabhängige Rechtsberater als "Halb so wild " beurteilt worden ist. Sehr oft liegt es einfach daran, daß die Leute die Vorteile von SAP nicht erkennen, oder es einfach ablehnen und ein Gute Ausrede war bei meine Einführungen, sich immer wieder auf die Gesetzliche Vorschriften zu berufen. Oft hat sich herausgestellt, dass die Zitierte gesetze, Vorschriften schon veraltet waren, oder eben unterschiedlich ausgelegt werden konnten.Damit passten die schon in die SAP System Logik.

Es gab schon ziemlich geftige Diskussionen aber am Rechtlichen Vorschriften lag es nicht und die SAP Einführungen sind erfolgreich gelaufen.

Was hast Du für Probleme, die Dir Kopfschmerzen verursachen ?

Gruss

SG

Barezi
  • Barezi
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo StoneGold,

dann bin ich ja schon etwas erleichtert, also hier ein paar punkte:

• Bei Inländischen Lieferungen muss auf der Rechnung das „Leistungsdatum“ angegeben werden – dieses ist das vom Kunden quittierte Datum der Warenübernahme - daneben gibt es dann noch das Rechnungs- und das Lieferdatum. Die Rechnungserstellung, die zur Übergabe der Daten aus SD and FI erfolgt muss dann dieses Leistungsdatum als Buchungsdatum haben, damit der Erlös in der richtigen Periode gebucht wird.

• Für die unzähligen verschiedenen ungarischen Steuern müssen anscheinend jeweils eigene Konten angelegt werden - Bauwerksteuer – Umweltschutzbeitrag – Feuerschutzbeitrag – Innovationsbeitrag – Kfz-Steuer Steueramt – Kfz-Steuer Kommunal . . . . . .

• Im Anlagevermögen ist anscheinend eine Kontenanzeige für Unterkonten vorgeschrieben gemäß „Apollo-Liste“

• Bei Förderungen/Subventionen von Anlagegütern muss pro Förderung ein Sachkonto angelegt werden – auch in der GuV für Bankspesen des Geldverkehrs und im Bereich außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen ……

• GwG – Konten müssen anscheinend für jede Anlagenklasse einzeln angelegt werden.

• Bei der Bewertung der Fremdwährungs-Konten für Debitoren und Kreditoren muss anscheinend die Kursdifferenz auf dem jeweiligen Debitoren- bzw. Kreditoren-Konto verbucht werden – eine Buchung auf ein Sammelkonto ist unzulässig – die anschließende Storno-Buchung ist ebenfalls nicht erlaubt.

• Im System muss ein Rechnungskopie "zähler" programmiert werden, weil man einen Nachweis über Anzahl der Rechnungskopien benötigt.

• Gutschriften sollen mit einen Vorzeichen (-) angedruckt werden.

und die "buchprüfer" steuerprüfer sind wohl auch sehr heilig - alles wird mit ihnen abgestimmt.

eine einführung ist wirklich kein thema, aber weil man die sprache nicht versteht und somit auch nichts nachlesen kann - ist eine diskussion mit den kollegen schwerfällig.

kannst du mir einen gesetzl.kontenrahmen für ungarn auf deutsch senden?

danke für deine hilfe

gruß


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StoneGold
vor 12 Jahre
Hi Barezi,

wow...das nenne ich ein " Haufen Fragen" 🙂

Nun, lass mich es mal durchlesen . Einige Sachen kommen mir bekannt vor und kann Dir sagen dass die nur Empfehlungen aber keine Rechtsvorschriften sind... wie die Rechnungskopie Zähler und das GUtschriften mit - ausgedruckt werden müssen. Das schreibt keine Gesetz, auch in Ungarn nicht vor...

DIe recthtliche Vorschriften in Ungarn sind vor kurzem etwas geändert worden und eine Anpassung an die Europäische Normen ist seit Anfang Januar 2012 im Gange... Ich würde hier unbedingt den Wirtschaftsprüfungsgeselleschaft konsultieren,Ich darf hier Dir keine Namen nennen aber die "Big 4" Firmen sind in Budapest vor Ort und können Dir Unterlagen auf Deutsch oder englisch zur Verfügung stellen.

Ich helfe Dir gerne weiter, soweit ich zeitlich kann und ich weiter recherchiert habe. Gib mir bitte ein emailadresse. Dank kann Ich Dir was senden...

Barezi
  • Barezi
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 12 Jahre
mir wären folgende punkte wichtig:

1. welche sachkonten sind rechtlich vorgeschrieben? gibt es spezielle konten in der bilanz bzw. GuV die man anlegen muss?

2. leistungsdatum = rechnungsdatum, quittierte Datum der Warenübernahme....

kannst du dazu auf die schnelle etwas sagen?

3. müssen alle investitionen (anlagenzugänge) über AIB (anlagen in bau) verbucht werden? die kollegen meinten das sogar ein computer oder auto erst auf das AIB konto verbucht werden muss und von dort in die richtige bilanzposition. weil die inbetriebnahme vom anschaffungsdatum abweichen könnte und das sei rechtliche vorschrift mit AIB.

(kommt mir sehr komisch vor)


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