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ernst
  • ernst
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo zusammen.

Mir liegt folgende Problematik vor:

Wir verwenden Prüfmerkmale in der Produktion (Prüfart 03).

Nun kann ich über die Prüfmerkmale steuern, das eine Leistungsrückmeldung(CO11N) erst erfolgen darf, wenn das jeweilige Prüfmerkmal bearbeitet ist. Kann ich nun auch beeinflussen, das wirklich alle Teile (bzw. in diesem Fall alle Serialnummern) im Prüfmerkmal bearbeitet werden müssen, bevor die Leistungsrückmeldung funktioniert?

Momentan reicht nämlich die Bearbeitung einer SN aus um die Leistungsrückemeldung "freizuschalten". 👎

Danke im voraus für Ihre/Eure Unterstützung!

MfG

Thomas Ernst

Förderer

daytona80
vor 12 Jahre
Hallo ernst,

wie genau funktioniert die Steuerung der Prüfmerkmale, dass nur Rückmeldungen nach Prüfmerkmalserfassung möglich ist???

Klingt ziemlich interessant.

Grüße


Vielen Dank und viele Grüße
ernst
  • ernst
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo Daytona,

nun, diese Steuerung funktioniert eigentlich ganz einfach über die Steuerkennzeichen des Prüfmerkmals.

Damit wird eine CO11(N) Rückmeldung "gesperrt" bis die Prüfmerkmale bearbeitet sind. Aber leider 👎

wie oben beschrieben reicht eine "Teilbearbeitung" schon aus, um dann rückzumelden....

Gruß

Thomas Ernst

daytona80
vor 12 Jahre
Hallo ernst,

ich steh grad etwas auf dem Schlauch. 😕

In den Steuerkennzeichen des Prüfmerkmals...? Welche genau, wo?

Grüße


Vielen Dank und viele Grüße
ernst
  • ernst
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo Daytona,

also erstmal habe ich hinter dem Vorgang, indem das Prüfmerkmal "steckt", den Steuerschlüssel mit den nötigen Einstellungen für eine Rückmeldung (und für ein vorhandenes Prüfmerkmal)gewählt.

Das Steuerkennzeichen des Prüfmerkmals muss dann im

Menü "Ergebnisrückmeldung" noch die Einstellung "Muß-Merkmal" haben.

Ich hätte Dir gerne Screenshots angehängt, jedoch bin ich anscheinend zu doof, die hier anzuhängen 😕

Gruß

Thomas Ernst

daytona80
vor 12 Jahre
Hallo ernst,

hmm, ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass die Steuerkennzeichen im Prüfmerkmal keinen Einfluss auf evtl. Rückmeldungen haben. "Muss" oder "Kann" sagt dem jeweiligen Prüfer nur, ob dieses Merkmal unbedingt geprüft werden muss oder kann. Einfluss haben diesen dann aber auf den Verwendungsentscheid!

Die Steuerschlüssel zu den jeweiligen Vorgängen im Arbeitsplan sind für Rückmeldungen ausschlaggebend jedoch mehr aus PP Sicht (Meilenstenrückmeldung etc.). Einstellungen wie "Prüfmerkmal erwartet" dient lediglich der Konsitenzprüfung.

Edit:

Sehr interessant, hab mal ein Beispiel nachfolzuogen und auch eine Warnmeldung beim Erfassung von Rückmeldungen erhalten. Jedoch besagt diese das zu einem Vorgang keine Merkmale erfasst wurden, wo ein ganz anderen Steuerschlüssel hinterlegt ist.... Das sollte man sich mal genau anschauen.


Vielen Dank und viele Grüße