Hallo
Wie ist das denn dann bei euch mit der Freigabe von Bestellungen geregelt? darf da jeder alles bestellen was er will?
Für das Freigabeszenario wurde bei uns sogar zur BANF hinzuprogramiert.
LG
Reiner
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Hallo Reiner,
nur zur Info, quasi als Exkurs... ;-)
Bei uns - mittelständiger Handelskonzern - darf grundsätzlich jeder alles BANFen, sofern das System es zuläßt... und hier kommt jetzt die Einschränkung, dass wir schon in der BANF die Listung überprüfen (gültiger WLK1-Eintrag)... wobei ich dazu schreiben sollte, dass wir ein SAP Retail im Einsatz haben.
Ansonsten obliegt es dem Einkauf die BANFen zu löschen, zu ändern oder eben in eine Bestellung umzuwandeln bzw. die Betriebsstellen zur Ordnung zu rufen.
Bei Warenbestellung haben wir die Rechnungsprüfung mit Bestellbezug, sprich der WE muss gebucht sein, nach dem 4-Augenprinzip von unterschiedlichem Disponenten und Lageristen ist hier schon einmal eine Kontrolle gegeben.
Kostenbestellungen kannst Du via Workflow freigeben lassen, wobe wir das gerade erst einführen. Derzeit verfolgen wir noch den Weg dass die Kostenrechnung(!) erst von den Verantwortlichen sachlich und erchnerisch freigegeben werden muss.