Hallo Holm,
Deine Frage ist schon etwas her, aber ich habe auch das Problem und wir haben folgende Lösung gefunden.
Für die beigestellte Ware vom Kunden wird eine Pseudosachnummer angelegt mit allen Stammdaten. Wird die Ware vom Kunden angeliefert erfolgt keine Wareneingangsbuchung ! Es erfolgt eine 964er Buchung ( Rücklieferung auf Mehrkosten ) vom Lager. Damit hast Du den TB um die Sache im Lager einzulagern und hast dann verfügbaren Bestand. Die Montage bezieht dann mit BWA 963 (Bezug auf Mehrkosten vor Ablieferung) die Ware vom Lager und alles ist Schick für´s Rechnungswesen. Allerdings muss Dein Rechnungswesen einen internen Auftrag anlegen ( eine Mehrkostenkontierung) , wo die Kosten verrechenbar sind. Bei diesem internen Auftrag ( bei uns genannt RK Nummer) sammeln sich die Kosten der Zu- und Abbuchung und verrechnen sich gegeneinander.
Das ist der Vorteil im Gegensatz zur BWA 202 und 201 auf Kostenstelle, weil die "Erbsenzähler" im BAB nur die 201er Buchungen berücksichtigen, jedenfalls bei uns.
Zum Ende eine Frage, warum willst Du bei Deinem Kunden, der Dir was beistellen muss, eine Bestellung auslösen? Das ist unnötig.
Der Kunde muss allerdings auf seinem Lieferschein vermerken, das die Ware zu Händen XYZ gesendet wird innerbetrieblich, genau zu Herr/ Frau XYZ, die dann die 964er Buchung zum bekannten internen Auftrag bucht zur Einlagerung. Das ganze könnte auch im Lieferscheintext fest verankert und abgesprochen sein mit dem Kunden, der was beistellt.
Von Kundenbeistellungen kann ich nur abraten. Denn, was sich der Kunde beschaffen kann und mir beistellt, kann ich mir als Lieferant auch beschaffen.
Hoffe geholfen zu haben, wenn auch spät.
Mfg
Hind