SAP Jobsuche bei DV-Treff
Yeti67
  • Yeti67
  • SAP Forum - Profi Thema Starter
vor 8 Jahre
Hallo,

was für Auswirkungen hat eine namentliche Änderung einer alten Einkäufergruppe (Beispiel: aus 007 Meier wird 007 Müller)?

Was passiert mit den alten Bestellungen, Banfen etc.? Steht dort nun der neue Name oder doch noch der alte?

Gruss

Yeti67

Förderer

wreichelt
vor 8 Jahre
Hallo,

in der Bestellung (SAP-Tabellen) stehen nur die Schlüssel.

Wird ein Ausdruck erstellt erscheint dann der neue Name.

Gruß

Wolfgang

Yeti67
  • Yeti67
  • SAP Forum - Profi Thema Starter
vor 8 Jahre
Hallo Wolfgang,

Danke für die Antwort. Habe gerade einen Testfall erfasst (nur im Testsystem). Alle alten Bestellungen haben nun rückwärtig den neuen Namen übernommen. Wer aber in der Vergangenheit die Bestellung erfasst hat, kann man nur noch in der oberen Leiste neben der Bestellnr. erkennen(... angelegt von...).

Schade, habe gehofft, dass die alten Datensätze nicht betroffen werden.

Gruss

Yeti67

kodosawaki
vor 8 Jahre
Hallo Yeti67,

wir haben auch für jeden Einkäufer eine Einkäufergruppe.

Wir passen den Namen in einer vorhandenen EKGRP an, wenn der neue Anwender die Zuständigkeit des früheren übernimmt. Bei Selektionen nach der EKGRP werden dann die Belege des Vorgängers zusammen mit den eigenen neuen ausgegeben, was in diesem Fall gewünscht ist.

Wenn die Belege des ausscheidenden EKGRP-"Inhabers" aber nicht von einem neuen Kollegen übernommen werden, dann erhält der neue Einkäufer eine neue, eigene Einkäufergruppe. Die alte bleibt dann unverändert.

Wenn dann doch noch ein Beleg geändert wird, der die alte EKGRP trägt, und dieser erneut ausgedruckt werden muss, dann würden wir ggf. den Einkäufer, der diese Änderung durchführt, die alten EKGRP in dem Beleg durch seine eigene austauschen lassen.

Einige verwaiste alte Einkäufergruppen haben bei uns inzwischen auch statt dem Namen "***nicht mehr verwenden***".

So hat sich das bei uns bewährt. Ist das bei euch anwendbar?

Gassho und Gruß

Kodo

Yeti67
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vor 8 Jahre
Hallo Kodo,

so ähnlich haben wir bisher auch verfahren (N.N. bei verwaisten EKGR). Aber der REst wäre eine Idee. Danke!

Gruss

Yeti67