SAP Jobsuche bei DV-Treff
J-G
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vor 8 Jahre
Hallo zusammen,

ich habe eine generelle Frage zum SAP (Standard-) Prozess bei den Angeboten und der Übernahme in einen Auftrag.

Wenn ich ein Angebot (TA: VA21) anlege und ein gültig-bis Datum setze (VBAK-BNDDT), so interpretiere ich das Datum so, dass der Kunde bis zu diesem Datum bestellt haben muss - sonst ist das Angebot nicht mehr gültig (SAP: "Datum, bis zu dem das Angebot verbindlich ist.").

Ich habe hier in meinem Beispiel das Datum 27.05.2016 eingetragen.

Wenn ich nun einen Auftrag anlege und hier das Wunschlieferdatum (RV45A-KETDAT) auf den 19.05.2016 setzte, erhalte ich beim Hinzufügen einer Position die im Angebot vorhanden ist ein Pop-Up, dass mir die offenen Angebote anzeigt.

Wenn ich das Wunschlieferdatum auf den 30.05.2016 setzte, dann nicht.

Für mich sieht es so aus, als würde das Datum nicht das Bestell/Anlagedatum des Auftrags berücksichtigen, sondern das Wunschlieferdatum - was meiner Meinung nach keinen Sinn hat!

Kann ich in den Belegarten einstellen, welches Datum als Grundlage verwendet werden soll (TA: VOV8)? oder wurde dies bei uns in einem User-Exit angepasst (MV45AFZZ)?

Bin leider kein ABAP-Spezialist, daher tue ich mir schwer das Programm korrekt zu interpretieren.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruss, Julian

Förderer

SanduhrAnzeigeProgramm
vor 8 Jahre
Es handelt sich bei der Angebotsgültigkeit im SAP ja um eine "Bindefrist des Angebots für Leistungserbringung" und eben nicht um die (klassische) Angebotsbindefrist aus betriebswirtschaftlich/ juritischer Sicht.

Das ist in der Tat ziemlich missverständlich gelöst.

Ich kann diese herangehensweise aber auch irgendwo verstehen, da ich ja ansonsten ein auf 4 Wochen begrenztes Angebot annehmen könnte und die Leistungserbringung (Wunschlieferdatum) soll aber erst in 3 Jahren sein.

Das wäre ja völlig absurd.

Zur potentiellen Lösung:

Deine Anforderung müsste man meiner Meinung nach (nur Möchtegern-Programmierer) über eine Anpassung im MV45AFDB_VAKPA_SELECT lösen.

Da hier basierend auf dem VDATU geprüft wird.

Ob in der Anpaasung auf ERDAT geprüft werden soll (so verstehe ich deine Anforderung,

oder ob nicht AUDAT sinnvoller wäre (da flexibler, müsst ihr wissen/entscheiden.

Eventuell kann sich ja nochmal ein Programmierer hierzu äuern ob ich etwas übersehen habe.


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can not stop (him) anyway.