Ergänzend sei erwähnt, dass es eine OSS Note gibt, wie man den VE zurücknehmen kann.
Allerdings gibt SAP keine Garantien für das Systemverhalten wenn man das tut, und man verliert vermutlich seine Auditsicherheit, weil in den meisten Q-Systemen die Unveränderlichkeit der Qualitätsdaten gewährleistet sein muss.
Ich würde deshalb in aller Regel abraten.
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vor 8 Jahre
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Grund: Nicht angegeben