Hallo zusammen,
wir bestellen diverses Material für uns Lager. Dieses soll, je nach Lieferant und Häufigkeit der Bestellung und evt. Reklamationen, unterschiedlich intensiv geprüft werden.
Nun wird erwartet, dass die Aufwendungen zur Prüfung in die Materialkalkulation mit einfließen, bzw. dass die angefallenen Kosten zum Material fortgeschrieben werden.
Meine bisherigen Erkenntnisse sind, dass dies nicht möglich ist, es sei denn, wir würden nach dem Wareneingang einen Fertigungsauftrag eröffnen, über den die Prüfungen laufen sollen. Über einen QM - Auftrag kann ich nicht ans Material abrechnen.
Sind diese Erkenntnisse korrekt, oder gibt es doch eine Möglichkeit, wie wir die Kosten der Prüfung zum Material kalkulieren und auch abrechnen können, ohne dass ein Fertigungsauftrag eröffnet werden muss?
Schönen Gruß,
Elvira T.