Hallo zusammen
Wir reden hier bei uns immer wieder mal über folgendes Problem:
Wir haben Artikel als Handelsware angelegt, weil sie primär (zu 99%) auch so verwendet werden.
Ab und zu kann es vorkommen, dass so ein Artikel in einer Spezialausführung verwendet wird und somit in eine Stückliste integriert werden muss.
SAP-technisch gesehen ist diese Verwendung einer Handelsware mit entsprechender Bewertungsklasse und den dazugehörenden Zuschlägen (z.B. MGKZ) jedoch nicht erlaubt.
Kommt das bei euch auch vor?
Wie habt Ihr das gelöst? (z.B. doppelte Erfassung des Grundartikels? (1x als Handelsware, 1x als Komponente))
Oder habt Ihr eine Bewertungsklasse kreiert inkl. der entsprechenden Zuschläge die beides zulässt?
Ich wäre froh wenn Ihr mir eure Erfahrungen mit entsprechenden Lösungsansätzen mitteilen könntet.
MfG
blueeye70