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vor 7 Jahre
Hallo!

Wie macht ihr das bei Gut- und Lastschriften mit Bezug zu einer Faktura mit Außenhandelsdaten?

Die Außenhandelsdaten können ja nicht über Kopiersteuerung in die Gutschriftsanforderung weitergereicht werden, da die entsprechenden Felder fehlen.

Ich könnte die Daten über eigene Zusatzfelder mitziehen, aber gibt es da nichts vom SAP-Standard? Die Gut- und Lastschriften müssen ja die gleichen Außenhandelsdaten haben wie die Ursprungsfaktura, um korrekte Summen bei der Meldung zu übermitteln.

Gruß, Marie

Förderer

Mr.Customizer
vor 7 Jahre
Hi Marie,

wir haben das gleiche Problem - die Lieferung wird "preislich korrigiert" und das muss ja auch gemeldet werden.

Da ja ein "Umweg" über die Gut-, Lastschriftsanforderung genommen wird, gehen die Außenhandelsdaten verloren.

Was mir spontan eingfallen ist, ist die Anpassung der Kopiersteuerung von Auftrag in Faktura - hier können die Außenhandelsdaten neu ermittelt werden. Somit ist die Faktura mit allen Daten bestückt.

Das Problem hier könnte allerdings sein, dass, falls die Daten in der Ursprungsfaktura geändert wurden, werden diese Änderungen natürlich nicht berücksichtigt.

Also eigentlich nur eine halbgare Lösung...

Wäre hier für weitere Antworten auch dankbar.

Viele Grüße

SanduhrAnzeigeProgramm
vor 7 Jahre
Wer hat euch denn erzählt, das Gut-/ Lastschriften ohne Warenbewegung im Sinne der Intrastat gemeldet weren müssen?
*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can not stop (him) anyway.

Mr.Customizer
vor 7 Jahre
Moin,

das Intrastat-Handbuch:

https://www.nbb.be/doc/dq/d_pdf_ex/basis2015de.pdf 

Bei mir geht es um eine Lieferung die meldepflichtig ist.

Nun fällt auf, dass der Preis korrigiert werden muss - also wird in Bezug eine Gut- oder Lastschrift angelegt - da es sich hier um eine Änderung der zuvor erstellten meldepflichtigen Faktura handelt, muss diese Änderung auch gemeldet werden.

Auch sind Gut- und Lastschriften die in Bezug zu einer Faktura (mit Lieferung) angelegt werden in der VE01 gelistet.

Falls ich hier etwas falsch verstehe, werde ich sehr gerne korrigiert.

Vielen Dank.

SanduhrAnzeigeProgramm
vor 7 Jahre
Okay, ich habe falsch gefragt.

Wer hat euch auf diesen Umstand hingewiesen?

Wie auch immer.

Vereinfacht gesagt wenn der Rechnungsbetrag bzw. statistische Wert nach dem Ereignis um mehr als 5000€ abweicht oder sich die Menge um mehr als 10 % verändert, muss eine "Berichtigung" abgegeben werden.

Rein von der logik her habt ihr die Außenhandelsdaten ja in der eigentlichen Faktura.

Die Kopiersteuerung sollte das ja korrekt übernehmen odr nicht`?


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can not stop (him) anyway.