Hallo vhoffe,
also mehr als der IMG Pfad und das Grundprinzip fallen mir auch nicht ein.
Wobei ich mich frage, warum DU (ihr) die Fremdwährungsbewertung in den Nebenbüchern (Deb./Kred.) überhaupt abbilden wollt und ob das Bilanztechnisch überhaupt notwendig, ja sogar zulässig ist ???
Da ja die entsprechenden Abstimmkonten den Bilanzkorrekturkonten zugeordnet sind, ist es zumindest mal nachvollziehbar, woher die Kursdiff. kommen, nämlich aus dem Deb. oder Kred.bereich.
Gruß aus N.
S.