Hallo zusammen!
In unserem Unternehmen gibt es jedes Jahr Probleme mit der Bestandsbewertung.
1.Problem:
Grundsätzlich erfolgt bei uns die Marktpreisermittlung der Rohmaterialien auf Basis des gleitenden Durchschnittspreisverfahrens. Allerdings gibt es Materialien mit sehr starken Preisschwankungen (Kupfer), weshalb der Bestellpreis und Marktpreis im Zeitpunkt der Rechnungslegung abweichen. Deshalb wird nun die letzte Rechnung (1.1. - letzter Tag vor Marktpreisermittlung) als Materialpreis zur Bewertung verwendet. Somit kommt das Niederstwertprinzip eigentlich nicht mehr zur Anwendung. Der gleitende Durschschnittspreis kommt nur zur Anwendung, wenn keine Rechnung vorhanden ist.
2. Problem:
Unser Unternehmen besitzt Werke in mehreren Ländern. Dabei werden Materialien von Werk zu Werk weitergegeben und weiterverarbeitet. In jedem Werk kommt deshalb ein Preisaufschlag hinzu. Problem ist nun, dass in jedem Werk die Materialien mit unterschiedlichen Preisen bewertet werden. Nun stellt sich die Frage, welcher Preis am Ende des Jahres zur Bewertung verwendet werden soll?
Mich würde interessieren, ob jemand solche ähnliche Probleme auch kennt. Gibt es Bewertungsvereinfachungsverfahren (handel- und steuerrechtlich zulässig) mit denen diese Probleme eingeschränkt werden können?