Hallo zusammen,
aktuell liegt mir folgender Sachverhalt vor:
Ein Anwender möchte in diversen QM-Meldungen/Mängelrügen (QM01-03) die Löschvermerkungen zurückziehen, was jedoch technisch nicht möglich ist. Die Felder im KOpfmenü sind nicht anwählbar.
Da ich bereits dargelegt habe, dass die in Verbindung stehenden Prüflose angenommen wurden, d.h. ein Verwendungsentscheid mit Annahme getroffen wurde,erlaubt das System die Eröffnung der Meldung nicht mehr, da eigentlich systemseitig keine Fehler mehr bestehen.
Dies macht für mich auch Sinn, aber nicht für die Gegenseite.
Wie kann ich den Sachverhalt technisch noch genauer begründen?
Die Teile sind bereits an den freien Bestand übergegangen, der QM-Bestand entlastet.
Die erneute Vernetzung/Erstellung einer Mängelrüge würde bedeuten, die 321 Buchung zu stornieren, neue Fehler zu erfassen und den VE zurückzuziehen. Da die Belege entsprechend alt sind, vermute ich, dass die Teile auch schon lange physisch verbraucht wurden...
Für mich macht die Anforderung keinen Sinn, aber wie kann ich dem Anwender die technische Seite näher bringen?
Ich kann kein geschlüpftes Huhn wieder in ein Ei pressen und hoffen, dass es ein Hahn wird... Nach dem Motto.
😢
VG
Matador
Applikationsbetreuer PP/MM/QM
MES-Produktionssysteme
D.C.P/ G.S.P.
ECC 6.0/ EHP8