Hallo,
da muss ich der FIBU recht geben. Du kannst ja auch die weitere Kalkulation in die sonstigen Preise
(steuerechtliche, handelsrechtliche oder Planpreis) wegschreiben.
Eine weitere Möglichkeit wäre (zwar etwas pflegeintensive) ein Zweitmaterial mit Stückliste anlegen und hier die
andere Kalkulation hinterlegen.
Gruß
pushover
SAP ECC60
Anwendungsbetreuer FI/CO