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catfish
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vor 12 Jahre
Hallo zusammen,

in der Anlagebuchhaltung hab ich folgenden Fall:

Ein Wirtschaftsgut wird linear nach ND auf 8 Jahre abgeschrieben und es werden auch Zinsen berechnet.

Nun erkannt man, dass man das Anlagegut weitere 2 Jahre, also insgesamt 10 Jahre) nutzen kann und will.

Im Bewertungsbereich 01 - bilanziell - sollen nach dem erreichen des Restbuchhwert NULL keine weiteren Abschreibungen mehr berechnet und gebucht werden.

Im Bewertungsbereich 20 - kalkulatorisch - soll über die weiteren 2 Jahre die das WG genutzt wird die AFA und der ZINS gebucht werden.

Meine Fragen:

Wie kann ich im Abschreibungsschlüssel für den Bereich 20 hinterlegen, das nach der normale Nutzungsdauer weiter Afa und Zinsen gebucht werden ?

Hat das rechnen der Afa und Zins nach erreichen des Restwert NULL auch Einfluss auf die WERTEFüHRUNG im Bewertungsbereich ?

Muss das dann auf * ALLE WERTE ERLAUBT sein ?

Vielen DAnk für Eure Hilfe

Catfish

P.S: Kennt vielleicht jemand den genauen Unterschied was mit

Rechnen nach Ende Plandauer und Rechnen auch unter NULL gemeint ist ?

Thomas311
vor 9 Jahre
Hallo,

ich weiß schon lange her...aber gab es hierzu eine Lösung?

Gruß Thomas