MTART UNBW macht immer dann Sinn, wenn das Material logistisch bewegt oder verarbeitet werden soll, es aber finanziel unterschiedlich behandelt wird (ausgenommen Bewertungsklassen etc).
In jedem Fall ist eine Kontierung ein Muss, um Fi-relevante Vorgänge abzuhandeln wie Lieferantenrechnung, Anlagebuchhaltung oder Auftragsabrechnung. UNBW kann z.B. als Lagerrelevanter Artikel geführt werden, der in Realität aber ein Anlagegut ist.
Bei keiner eindeutigen Möglichkeit solcher Zuordnungen oder keiner Rechnungen durch Lieferanten etc. empfiehlt es sich einen internen Auftrag anzulegen und somit die Kontierung zu haben in Bestellungen oder Materialentnahmen oder Verbrauchsbuchungen, auf den (auch wenn NULL) Kosten gebucht werden.
Der Wert im Auftrag oder im kontiertem Objekt kann ja auch NULL sein. In So fern ist das Statement "Kontierung nur ein Alibi" nur die halbe Wahrheit. Wenn keine Kosten kommen ja, wenn was anderes (z.B. Anlagegut) im Spile ist, dann hat man auch FI Vorgänge.
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vor 12 Jahre
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Grund: Nicht angegeben