Hi,
du hast ein kleine Verständnissproblem:
Bei Überlieferung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Der Lagertyp, in den eingelagert wird, kann die Überlieferung behalten.
2. Der Lagertyp, aus dem ausgelagert wird, kann die Rücklagerung auf den Lagerplatz, von dem entnommen wurde, zulassen.
3. In der Bewegungsart kann ein Rücklagertyp (und Rücklagerplatz) festgeschrieben sein.
4. Pro Lagertyp kann ein Rücklagertyp festgelegt werden.
5. Der Lagertyp, in den eingelagert wird, muß die Überlieferung behalten.
Beispiel:
Du hast Vollentnahmepflicht.#Du entnimmst 100 kg.
Du hast 100 kg im TA
Du willst 95 kg zurücklagern
TA Menge 100 kg Rücklagermenge 95 kg = Umlagermenge 5 kg.
Dann lagert der TA 95 kg je nach Einstellung auf den Ursprungslagerplatz oder alternativ auf einen neuen um.
Gruß
Ralf