Hallo Exberliner,
....bin nicht ganz sicher.... kenne mich mit Auftragsnetzen nicht aus....
habe eines nicht ganz verstanden:
Du sagst, Du siehst die Rückmeldungen in der KOB1.
Das würde aber bedeuten, dass Du einen mindestens CO-Beleg hast, denn sonst würdest du mit der KOB1 (CO-Einzelposten auf Aufträgen) nichts sehen.
Einen FI-Beleg müsstest Du dann haben, wenn eine primäre Kostenart bei der Rückmeldung verwendet wird. Keinen FI-Beleg macht dann sinn, wenn Du es mit reinen sekundären Kostenarten zu tun hättest (z. B. Leistungsverrechnungen mit einem Tarif).
Was genau passiert also bei Deinen Rückmeldungen?
Bucht ihr Warenbewegungen? Oder bucht ihr nur Leistungsverrechnungen?
Sonstige Idee:
- Der Steuerschlüssel im Vorgang Deines Auftrags muss kalkulationsrelevant ausgesteuert sein
- Im Vorgang muss ein Kennzeichen "Kalkulationsrelevant" gesetzt sein
Vielleicht hilft Dir das.
Gruss