SAP Jobsuche bei DV-Treff
theresia
  • theresia
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vor 18 Jahre

Bei uns im System, d.h. im Customizing, ist standardmässig als  Bewertung für Fertigware der Standardpreis eingestellt. Allerdings gibt es Sonderbestand (Bestandskennzeichen E), in unserem Falle  Kundenauftragsbestand, der mit tatsächlichen Produktionskosten  bewertet wird. Dadurch haben wir zum einen Unstimmigkeiten in der  Bestandsauswertung (Standardanalysten aus LIS können nicht verwendet werden - "Umweg" über MB5W) und zum anderen eine ungleiche  Bewertungslogik - könnte zu Problemen ggü. dem Wirtschaftsprüfer  führen.

Besteht die Möglichkeit, die Bewertung dieses Sondereinzelbestandes  auf Standardpreis umzustellen? 

Welche Auswirkungen können dadurch entstehen? 

Jedwede Info kann mir hier weiterhelfen.

lopov1971
vor 18 Jahre

Hallo,

die getrente Materialbewertung muss aktiv.

Somit können Teilbestände eines Materials getrennt bewertet werden, z.B. nach Herkunft, nach der Beschaffungsart oder nach Chargen.

Fremdbeschaffte und selbstgefertigte Bestände des gleichen Materials werden innerhalb eines Werkes auf unterschiedlichen Bestandskonten mit verschiedenen Wertansätzen und unterschiedlicher Preissteuerung geführt.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben.

Gruß lopov1971

Stefflo
vor 18 Jahre

Hast Du im Customzing die Stelle

Controlling - Produktkosten-Controlling - Kostenträgerrechnung - Auftragsbezogenes Produkt-Controlling - Zugangsbewertung für die Auftragsablieferung festlegen

angeschaut?

Gruß Stefflo

co-consult
vor 18 Jahre
Hallo theresia,

dass man Kundeneinzelbestand zu tatsächlichen Produktionskosten bewerten kann, ist mir neu. Üblicherweise wird die Bewertung für solchen Sonderbestand in der Bedarfsklasse eingestellt. Ich selbst habe bspw. einmal mit einer Bewertung des Sonderbestands zum Standardpreis gearbeitet, der sich aus der Vorkalkulation eines (Montage-)Auftrags ergab. Dass Produkstionsabweichungen aus den in der Fertigungsstruktur darunter hängenden Fertigungsaufträgen, die Einzelbedarfe fertigen, schlussendlich an die betreffende Kundenauftragsposition abgerechnet werden, ändert m.E. nichts an der Tatsache, dass die Bestandsbewertung immer noch zu S-Preis erfolgt.
Viele Grüße

Ulrich