Hallo Andros,
das Abgangs-Land (und damit das Land zur Steuerkennung) wird ja beim Anlegen des Vertriebsbereich-Satzes direkt vorbelegt, und zwar mit dem Land aus dem Buchungskreis (T001), wohl über die Zuordnung VkOrg - BuKrs. Damit steht im Regelfall das Lieferland fest, und damit die Steuerlogik.
Somit müsstest du schon einen eigenen Buchungskreis in einem anderen Land eröffnen, um dahin zu kommen, wo du möchtest.
Ich bin zwar kein Steuerfachmann, aber es kommt mir ungewöhnlich vor, dass im gleichen Buchungskreis Organschaft und Nicht-Organschaft zwischen "Unternehmen" vorliegt.
Evtl. hilft es dir weiter, wenn du mal nachschaust, was unter F1 im Feld STEUERKLASSIFIKATION der Vertriebsbereichdaten dokumentiert ist (User-Exit etc.)