SAP Jobsuche bei DV-Treff
Firlionel
vor 17 Jahre
Hallo zusammen,

kurze Frage: Gibt es systemtechnisch einen besonderen Unterschied zwischen Aufträgen und Kontrakten?

Natürlich unterscheiden sich die möglichen Folgefunktionen,  z.B. kann man mit Bezug auf einen Rahmenvertrag einen Terminauftrag anlegen, TA auf Basis eines TA geht nicht.

Aber ansonsten? Unterscheidet sich ein Mietvertrag (MV) irgendwie von einem TA mit Fakturaplan für die Positionen? Wurde die Unterscheidung nur getroffen, um z.B. die Konditionsfindung zu erleichtern (PR00 im TA, PPSV o.ä. im MV)? Oder gibt es da noch größere Funktionale Unterschiede bei Preisfindung, Fakturierung, usw.?

Danke und Grüße
Firlionel
encore
vor 17 Jahre
Hallo Firlionel,

so ganz ist mir deine Frage nicht klar.

Es gibt einen "Systemtechnischen" Unterschied: das ist der hart hinterlegte VBTYP. Dies ist G für Rahmenvertrag/Kontrakt und C für (Termin-)Auftrag.

Aber ansonsten sind die Unterschiede immer in den Folgefunktionen bzw. für eine Auftragart (oder einen VBTYP) hinterlegten Customizing-Steuerung zu sehen. Ob das nun Kopiersteuerung, Preisfindung, Nachrichtenfindung, Partnerfindung, Textfindung, Folge-Lieferung, Folge-Faktura etc. etc. ist - es sind halt die im Customizing jeweils definierten Rahmenbedingungen und Folgefunktionen.

Oder war deine Frage auf etwas ganz spezielles bezogen ?
Grüsse

nk

Firlionel
vor 17 Jahre
Hallo encore,

meine Frage ging in die Richtung, ob es irgendwelche Folgefunktionen gibt, die ich zwar mit einem TA, aber prinzipiell nicht mit einem Kontrakt ausführen kann, weil SAP das hartcodiert verbietet.

Aus Deiner Antwort schließe nun aber, dass ich grundsätzlich ein SAP-System so einstellen könnte, dass es einen MV 100%ig genauso behandelt wie einen TA, richtig?

Natürlich habe ich das nicht vor, ich wollte nur wissen, ob es da in bestimmten Punkten Einschränkungen gibt. Danke für Deine Antwort, Du hast mir sehr geholfen!

Viele Grüße
Firlionel