Hallo Matthias,
die OB52 ist im Grunde ein ganz simpler SM30-Aufruf. Deshalb wird auch das von "gbernt" genannte Berechtigunsobjekt nichts nützen. Und das erklärt auch, warum keine Org.-Ebenen abgeprüft werden.
Dabei wäre möglicher Weise das Berechtigungsobjekt S_TABU_LIN von Interesse. Ich habe allerdings darüber noch nie gearbeitet. D.h. Du müsstest selbst prüfen ob das sinnvoll ist. Hier die SAP-Hilfe zum Objekt:
Berechtigungen für die Anzeige oder Pflege von Tabelleninhalten. Das Objekt ergänzt die Berechtigungsobjekte S_TABU_DIS und S_TABU_CLI:
Während S_TABU_DIS auf der Ebene von Customizing-Tabellen oder Pflegeviews wirkt, kann man mit S_TABU_LIN den Zugriff auf einzelne Tabellenzeilen regeln. Voraussetzung für die Verwendung des Berechtigungsobjekts ist die Existenz von Organisationskriterien. Organisationskriterien stehen für betriebswirtschaftliche organiastorische Einheiten (z.B. ein Land oder ein Werk) und stellen eine Verbindung zwischen Tabellen-Schlüsselfeldern und den Berechtigungsfeldern von S_TABU_LIN her. Sie werden innerhalb des Customizings (IMG-Pfad Basis -> Systemadministration -> Benutzer und Berechtigungen -> Zeilenbezogene Berechtigungen -> Oraganisationskriterien definieren) definiert.
Eine Berechtigung auf Zeilenebene wirkt nur dann, wenn das zugehörige Organisationskriterium im betreffenden Mandanten eingeschaltet ist (Basis -> Systemadministration -> Benutzer und Berechtigungen -> Zeilenbezogene Berechtigungen -> Organisationskriterienaktivieren).
Eine andere Alternative könnte sein, mehrere Pflegeviews für die Tabelle T001B zu erstellen und darüber die Berechtigung zu steuern.
Gruß
Petra