Hallo,
den Festen Lieferanten kannst du im Orderbuch hinterlegen. Bei Orderbuchpflicht, kann dann nur bei diesem Lieferanten bestellt werden. Dies kann auch ohne Ordernbuchpflicht der Fall sein, wenn entsprechenden Systemmeldung als Errormeldung ausgegeben werden. Bei der Zuordnung der BANF zu einem Lieferanten wird der feste Lieferant vorgeschlagen.
Ein Wunschlieferant wird meistens in einer BANF mitgegeben. Dies ist sinnvoll, wenn der Anforderer bereits den Lieferanten ermittelt hat. Bei den meisten Unternehmer obliegt die Entscheidung aber der Einkaufsabteilung bei der Bestellung. Wunschlieferant hört sich besser an, als Vorschlagslieferant.