Hallo,
Eigene Belegarten werden wirklich nicht benötigt, jedoch Verrechnungskonten zwischen den beiden Buchungskreisen.
Diese sollten möglichst nur automatisch (vom System bei BK-übergreifenden Buchungen) nur bebuchbar sein.
Bitte dran denken, dass zwischen den Buchungskreisen rein rechtlich eine UST-Organschaft vorhanden sein muss !!!
Ansonsten ist dieses SAP Verfahren nciht zulässig, weil die zu buchende Steuer im sendenden BK bleibt.
Sollte eine Tochtergesellschaft nicht über eine SAP-Lösung verfügen, entsteht mit SAP R/3 am Periodenende in der Regel zusätzlicher Abstimmungsbedarf in den Bereichen Kreditorenbuchhaltung (Verbindlichkeiten), Debitorenbuchhaltung (Forderungen) und Sachkontenbuchhaltung. Hier gibt es ein schönes neues Intercompany Abstimmungstool.
siehe auch http://fico-forum.de/artikle/1107.php
Gruß