Es kann immer ein Fall auftreten, bei dem es sinnvoll wäre, nicht den GLD zu nutzen.
Beispiel:
Sie kaufen ein Material (Handelsware) teurer ein, als Sie es verkaufen.
Jeder Wirtschaftsprüfer wird Ihnen nun mitteilen, dass Sie max. zu Verkaufspreis bewerten dürfen (abzüglich ggf. Gemeinkosten).
Sie könnten nun den niedriegern Preis in die zusätzlichen Preisfelder (Buchhaltungssicht 2) abspeichern und alles damit bewerten. Alternativ könnten Sie aber auch den Standardpreis dazu nutzen.
Hier muss der Preis aber immer wieder manuell überprüft werden!
Damit ist allerdings prinzipiell der Vorteil verloren, sich "nicht" mehr um die Preise kümmern zu müssen, da Sie sich ständig an die veränderte Marktlage (Einkaufspreise) mit anpassen.
Somit gilt: Falls immer möglich, Zukaufteile immer mit Gleitenden Durchschnittspreis bewertet.
(Kann auch im Customizing für die Materialart so eingestellt werden, dass der Standardpreis nicht möglich ist!)
Da Sie aber gerade in einem CO-Projekt stehen, gibt es hier noch ein paar zusätzliche Informationen.
In dem zu definierenden Kalkulationsschema könnnen Sie in de Kalkulation defineren, auf welche Preisfelder Sie zurückgreifen möchten.
Beispiel:
Falls Sie bereits für die Zukunft in den Einkaufsinfosätzen Preise gepflegt haben, könnten Sie so bereits Preise für zukünftige Perioden kalkulieren.
Hier ist dann sinnvoll, für die Bewertung eine andere Kalkulation anzulegen wie für eine Nachkalkulation.