Hallo Joachim,
...kommt drauf an.
Ganz allgemein: Eine Kostenstelle könnte entlastet werden
- durch einen Tarif
- durch einen Gemeinkostenzuschlag
- durch eine Umlage/Umbuchung
Ich würde sagen, in diesem Fall handelt es sich um Materialkosten. Vielleicht könnte es sich um eine
Geimeinkostenstelle handeln, die durch GK-Zuschlag entlastet wird. Aber muss nicht zwingend so sein...
Wenn es der Gemeinkostenzuschlag wäre, wäre das Gegenobjekt typischerweise ein Fertigungsauftrag (genau wie bei einem Tarif).
Wenn es eine Umlage wäre, könnte es jedwede andere Kostenstelle sein.
Das findest Du aber heraus, wenn Du die Entlastungsbelege verfolgst, und guckst, welches Belastungsobjekt bebucht wird.
Es sind da sicherlich mehrere Spielarten denkbar.
Gruß