Hallo zusammen,
habe gehört, dass die Krankenkasssen nach einem Beschluß im SGB V einen Zusatzbeitrag von 0,9% auf das Bruttogehalt schlagen und gleichzeitig ihre Beitragssätze um 0,9% senken. Das bedeutet, dass der AN in Zukunft 0,45% mehr Beiträge zahlen muss, da sie Erhöhung im vollen Umfang durch den AN finanziert wird und nicht wie sonst zur Hälfte von AN und AG. Weiß irgendjemand noch mehr darüber, bzw. gibt es noch zusätzliche SAP Hinweise?
Ich habe dazu nur die Hinweise 843191 und 806462 gefunden.