Symptom
Durch Art. 14 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, Ber. BGBl. 2004 I S. 69; BStBl I S. 120) sind § 9 Abs. 3 und § 13b UStG geändert worden.
1. Das Gesetz sieht vor, dass bei Bauleistungen im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung kommt, wenn Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht werden, der seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistungen beauftragt ist oder der seinerseits üblicherweise Bauleistungen erbringt.
2. Anwendung des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger und schon vor dem 1.4.2004 geleistete Anzahlungen mit Steuer.
3. Wie kann bei Debitoren / Kreditoren gekennzeichnet werden, dass der Geschäftspartner Bauleister im Sinn von §13b UStG ist.
Wie kann bei FI-Buchungen die Information aus dem Debitor / Kreditor dem Anwender zur Verfügung gestellt werden.
Siehe auch IV D 1- S 7279 -107/04
Weitere Begriffe
TAX1 §13B FTXP Steuer FS215
Ursache und Voraussetzungen
Gesetzesänderung zum 1.4.2004 in Deutschland
Nähere Informationen finden Sie unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Umsatzsteuer-.478.23749/Ar tikel/index.htm
Informationen, ob ein Unternehmen üblicherweise Bauleistungen erbringt, finden Sie auch unter dieser Internet-Adresse.
Eine exakte Einordnung muß vom jeweiligen Leistungsempfänger selbst durchgeführt werden und zwischen den Geschäftspartnern vorab geklärt werden
Lösung
In den Fällen des Überganges der Steuerschuld darf der leistende Unternehmer in der Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen, sondern muss den Rechnungsbetrag netto ausweisen.
In der Rechnung ist der Leistungsempfänger auf den Übergang der Steuerschuld nach § 13b UStG hinzuweisen.
zu. 1.
Der Leistungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer und auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Um den allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG zu genügen, müssen die Lieferungen und Leistungen entsprechend dokumentiert werden.
Diesen Anforderungen lassen sich durch die Verwendung von Steuerkennzeichen abbilden, die eigens für diese Fälle neu angelegt werden und bisher im System noch nicht verwendet wurden.
Benötigt werden:
- auf Seiten des leistenden Unternehmers ein Ausgangssteuerkennzeichen mit 0 %.
- auf Seiten des Leistungsempfängers ein Reverse Charge Steuerkennzeichen auf der Eingangssteuerseite
Die Kennzeichen sind im Customizing (Grundeinstellung Finanzwesen - Umsatzsteuer - Berechnung - Umsatzsteuerkennzeichen definieren) anzulegen.
Vorgehensbeispiel für Leistungserbringer:
Definieren Sie ein Ausgangssteuerkennzeichen im Steuerschema TAXD, Steuerart Ausgangssteuer (A), Steuertyp Ausgangssteuer (MWS) 0%.
Vorgehensbeispiel für Leistungsempfänger:
Definieren Sie ein Eingangssteuerkennzeichen im Steuerschema TAXD, Steuerart Vorsteuer (V), EU-Kennzeichen '9' (Erwerbssteuer - aus technischen Gründen ), Steuertyp Vorsteuer (VST) 16 % und Ausgangssteuer (MWS) -16 %.
Die Vorschriften zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 01.04.2004 ausgeführt werden.
zu 2.
Anzahlungen für Bauleistungen bei denen §13b anzuwenden ist:
(nach IV D 1- S 7279 -107/04 - TZ 22)
2.1 Anzahlungen nach dem 1.4.2004
2.1.1 Anzahlungen nach dem 1.4.2004 sind vom Leistungserbringer netto zu buchen. Es darf keine Steuer ausgewiesen werden.
2.1.2 Anzahlungen nach dem 1.4.2004 sind vom Leistungsempfänger netto zu zahlen. Der Leistungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer und vorsteuerabzugsberechtigt.
2.2 Anzahlungen vor dem 1.4.2004, für die Steuer gebucht wurde
2.2.1 Beim Leistungserbringer:
Die Schlußrechung ist netto ohne Steuer auszuweisen und für die bisher geleisteten Anzahlung ist nur der Netto-Betrag auszuweisen.
Die bisher mit Anzahlungen vor dem 1.4.2004 abgeführte Umsatzsteuer wird vom leistenden Unternehmer als abgeführt betrachtet.
Da die Verrechnung der Anzahlung eine Zahlungsdifferenz in Höhe der Bruttoanzahlung (inclusive Steuer) dem Debitor gutschreibt, muß der Steueranteil durch eine manuelle Buchung in Höhe der Steuer aus den Anzahlungen
BSL 06 Debitor an BSl 50 Umsatzsteuerkonto
korrigiert werden.
2.2.2 Beim Leistungsempfänger:
Die Schlußrechung ist mit dem neuen Steuerkennzeichen für das Reverse Charge Verfahren mit Ausweis der Umsatzsteuer und des Vorsteuerabzugs auszuweisen.
Die geleisteten Anzahlungen sind nur Netto zu verrechnen. Die bisher mit Anzahlungen vor dem 1.4.2004 gezahlte Vorsteuer wird vom leistenden Unternehmer als abgeführt betrachtet und soll deshalb als Vorsteuer beim Leistungsempfänger auch ausgewiesen werden.
Da die Verrechnung der Anzahlung eine Zahlungsdifferenz in Höhe der Bruttoanzahlung (inclusive Steuer) dem Kreditor gutschreibt, muß der Steueranteil durch eine manuelle Buchung in Höhe der Steuer aus den Anzahlungen
BSL 40 Vorsteuerkonto an BSL 36 Kreditor
korrigiert werden.
Eine automatisierte Lösung dieser Korrekturbuchungen steht als Korrektur zur Verfügung.
Es sind dazu folgende Customizing-Einstellungen vorzunehmen.
Um die Nettoverrechnung der Anzahlungen zu steuern, muß in Tabelle T007_IT für das in Deutschland verwendete Kalkulationschema (normalerweise TAXD) der, neue Steuerschlüssel' z.B. AB (für debitorische Nullsteuersteuer ) und der Steuerschlüssel der in den Anzahlungen z.B A1 (16 % Umsatzsteuer) mit den dem KTOSL 001 angegeben werden. Wurden mehrere Steuerschlüssel verwendet, kann das Feld KTOSL von 001 - 099 genutzt werden.
Die Tabelle kann mit der Transaktion SM30 und Eingabe des Tabellennamens 'T007_IT' gepflegt werden.
Beispiel-Eintrag T007_IT
Kalk.Schema Steuerkz. Ktosl Alt.Mwskz Mwskz.Vt
Schlussrechnung Anzahlungskz.
TAXD AB 001 A1
TAXD AB 002 A2
Einschränkungen und Infos:
- Teilverrechnungen von Anzahlungen sind möglich
- Es kann nur eine Steuerzeile je Anzahlung, d.h. nur eine Kondition je Steuerschlüssel verarbeitet werden. Dies sollte für Deutschland auch ausreichen.
zu 3. Kennzeichnung der Kreditoren / Debitoren
Bei Kreditoren ist die Information für die Bauabzugssteuer und die Eintragung der Nummer des Befreiungszertifikats und der entsprechende Info-Meldung beim Buchen, dass der Kreditor quellensteuerbefreit ist (7Q333) als Information für den Buchhalter für die Buchungung mit dem Reverse Charge Vefahren zu nutzen.
Wenn die Quellensteuer nicht aktiv ist, kann für Kreditoren auch die Hinterlegung der Nummer des Befreiungszertifikats und das Endedatum des Zertifikats in den Buchungskreisdaten bei den Kontoführungsdaten in Reiter Quellensteuer in den Feldern 'Befreiungsnummer' und 'Befristet bis' (LFB1-QSZNR, LFB1-QSZDT) abgelegt werden (Felder für altes Quellensteuerverfahren). Durch Anlegen einer Steuerkategorie kann der Kreditor als Bauleister gekennzeichnet werden.
Bei Debitoren können die Nummer des Befreiungszertifikats und die Gültigkeit bei den Steuerkategorien hinterlegt werden.
Hierzu ist folgendes Vorgehen erforderlich:
- Customizing
1. Erlauben der Pflege der Steuerkategorie in der Feldstatusauswahl
Wählen Sie dazu im Customizingmenü: Finanzwesen --> Debitoren- und kreditorenbuchhaltung --> Debitorenkonto --> Stammdaten --> Anlegen der Debitorenstammdaten --> Kontengruppe mit Bildaufbau definieren.
Wählen sie die relevanten Kontengruppen aus und wählen den Feldstatus 'allgemeine Daten' durch Doppelklick aus --> dann Doppelklick auf die Gruppe 'Steuerung' und setzen Sie für das Feld 'Steuerkategorien' die Auswahl auf Kanneingabe --> dann Sichern.
Dann bitte noch pflegen: Finanzwesen --> Debitoren- und kreditorenbuchhaltung --> Debitorenkonto --> Stammdaten --> Anlegen der Debitorenstammdaten --> Bildaufbau pro Aktivität(Debitoren). Wählen Sie alle für Sie relevanten Transaktionen aus und pflegen je Transaktion den Feldstatus 'allgemeine Daten' durch Doppelklick aus --> dann Doppelklick auf die Gruppe 'Steuerung' und setzen Sie für das Feld 'Steuerkategorien' die Auswahl auf Kanneingabe --> dann Sichern.
Erlauben der Pflege der Steuerkategorie für Kreditoren in der Feldstatusauswahl.
Wählen Sie dazu im Customizingmenü: Finanzwesen --> Debitoren- und kreditorenbuchhaltung --> Krditorenkonto --> Stammdaten --> Anlegen der Kreditorenstammdaten --> Kontengruppe mit Bildaufbau definieren.
Wählen sie die relevanten Kontengruppen aus und wählen den Feldstatus 'allgemeine Daten' durch Doppelklick aus --> dann Doppelklick auf die Gruppe 'Steuerung' und setzen Sie für das Feld 'Steuerkategorien' die Auswahl auf Kanneingabe --> dann Sichern.
Dann bitte noch pflegen: Finanzwesen --> Debitoren- und kreditorenbuchhaltung --> Kreiditorenkonto --> Stammdaten --> Anlegen der Kreditorenstammdaten --> Bildaufbau pro Aktivität(Debitoren). Wählen Sie alle für Sie relevanten Transaktionen aus und pflegen je Transaktion den Feldstatus 'allgemeine Daten' durch Doppelklick aus --> dann Doppelklick auf die Gruppe 'Steuerung' und setzen Sie für das Feld 'Steuerkategorien' die Auswahl auf Kanneingabe --> dann Sichern.
Für die die Hinterlegung des Befreiungszertifikats bei Kreditoren wählen Sie dazu im Customizingmenü: Finanzwesen --> Debitoren- und kreditorenbuchhaltung --> Kreditorkonto --> Stammdaten --> Anlegen der Kreditorenstammdaten --> Kontengruppe mit Bildaufbau definieren. Wählen sie die relevanten Kontengruppen aus und wählen den Feldstatus 'Buchungskreisdaten' durch Doppelklick aus --> dann Doppelklick auf die Gruppe 'Kontoführung und setzen Sie für das Feld 'QStBefreiung, Qst. 1' die Auswahl auf Kanneingabe --> dann Sichern.
Bitte prüfen Sie auch noch bei Menüpunkten:
- Bildaufbau pro Buchungkreis definieren (Kreditoren)
- Bildaufbau pro Aktivität definieren (Kreditoren)
das in der Gruppe ' 'Kontoführung das Feld 'QStBefreiung, Qst. 1' auf Kanneingabe gestellt ist.
2. Pflegen Sie die Steuerkategorie für Debitoren + Kreditoren.
Wählen Sie dazu im Customizingmenü: Finanzwesen --> Grundeinstellungen Finanzwesen --> Umsatzsteuer --> Grundeinstellungen --> Einstellungen für Umsatzsteuer Argentinien --> Steuerkategorien --> Steuerkategorien pflegen.
Pflegen Sie die Steuerkategorie '13B' für die Kontoart 'D' mit dem Text '§13B Freistellungsbescheinigung' ein.
Im Detailbild geben Sie das Attribut 'Befreiung möglich' an. Sichern Sie die Steuerkategorie.
Pflegen Sie für Kreditoren ebenfalls Steuerkategorie '13B' für die Kontoart 'K' mit dem Text '§13B Freistellungsbescheinigung' ein.
Im Detailbild geben Sie das Attribut 'Befreiung möglich' an. Sichern Sie die Steuerkategorie.
Stammdatenpflege
Sie können nun beim Kreditor die Steuerkategorie pflegen und dort den Eintrag '13B' als Kennzeichnung hinterlegen und dann bei den Buchungskreisdaten bei den Quellensteuern die Befreiungsnummern und das Gültig-bis-Datum des Zertifikats hinterlegen.
Bei den Debitoren können Sie dann bei den Steuerkategorien auch die Steuerkategrie '13B' eintragen und dazu die Nummer des Befreiungszertifikats und das Gültigkeitsdatum mit Von- und Bis-Angabe eingeben.
Sollten Sie keine Zertifikatsnummer haben sollten Sie eine 'Dummy-Angabe' und das Gültigkeitsdatum angeben, da diese Informationen für die vorgeschlagene Validierung genutzt werden.
Information beim Buchen (FB01, FB60, FB70 )
Die Information beim Buchen, dass der Kreditor / Debitor ein Bauleister ist, kann dann über eine kundeneigene Validierung ausgegeben werden.
Für das Anlegen der Validierung wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
(Bitte informieren Sie sich dazu auch über die allgemeine Vorgehensweise für Validierungen beim Buchen in der Finanzbuchhaltung )
- Bestimmen Sie mit der Transaktion 'GCX2' das Programm für den Einbau der Validierungsexits 'P13B' und 'P13BK'. Das Programm ist bei dem Arbeitsgebiet 'GBLR' zugeordnet z.B 'ZGGBR000'.
- Bauen Sie die Korrektur in das bei Ihnen für die Validierung definierte Programm ein. Die Korrektur ist bei den Korrekturanleitungen hinterlegt. Aktivieren Sie dann das Programm.
- Definieren Sie mit der Transaktion OB28 eine neue Validierung z.B 'P13B' für den entsprechenden Buchungskreis z.B '001' zum Zeitpunkt '2' - Belegposition. Als Beschreibung geben Sie '$13B Information' an. Stellen Sie die den Aktivierungsgrad auf '1'.
Über Umfeld springen Sie zur Definition der Validierung.
- Dort legen Sie für die Validierung 2 Schritte an..
- 1. Schritt Validierung Debitorisch:
- Bei den Voraussetzungen wählen Sie das Feld KOART aus der Tabelle BSEG und wählen als Vergleich'=' mit der Konstante 'D'. ( BSEG-KOART = 'D' )
- Bei der Prüfung wäheln Sie den Exit P13B aus.
- Als Nachricht legen Sie bitte eine neue Nachricht an mit dem Nachrichtentyp 'W' und einer von Ihnen neu zu vergebenden Nummer in Ihrer Nachrichtenklasse und dem Text 'Bitte §13B beachten - Debitor &1 ist Bauleister - Rechnung Netto?'. Pflegen Sie als 1. Variable das Feld BSEG-KUNNR ein.
- 2. Schritt Validierung kreditorisch
- Bei den Voraussetzungen wählen Sie das Feld KOART aus der Tabelle BSEG und wählen als Vergleich '=' mit der Konstante 'K'. ( BSEG-KOART = 'K' )
- Bei der Prüfung wählen Sie den Exit P13BK aus.
- Als Nachricht legen Sie bitte eine neue Nachricht an mit dem Nachrichtentyp 'W' und einer von Ihnen neu zu vergebenden Nummer in Ihrer Nachrichtenklasse und dem Text 'Bitte §13B beachten - Kreditor &1 ist Bauleister - Rechnung Netto'. Pflegen Sie als 1. Variable das Feld BSEG-LIFNR ein.
Bitte testen Sie diese Validierung ausführlich zuerst in Ihrem Testsystem.
Für die logistische Rechnungsprüfung 'MIRO' wird die Validierung erst beim Beleg-Simulieren bzw beim Buchen aktiv und ist deshalb als Information oft zu spät.
Eine Korrektur ist als Korrekturanleitung für den Modulpool FDCB angehängt. (Verfügbar ab 30.07.2004).
Voraussetzung dazu ist, das Hinweis 497854 eingebaut ist. Bitte pflegen Sie dazu auch mit der Transkation SE91 für die Nachrichtenklasse 'FF' die Nachricht '115' wie folgt ein:
'Bitte §13B beachten - Kreditor &1 ist Bauleister - Rechnung Netto?'
Kreuzen Sie auch die Information 'Selbsterklärend' an.