Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Nettoverfahren. Bei uns ist eine Belegart als Netto-Belegart gekennzeichnet, d.h. die Gegenbuchung auf dem Sachkonto wird um den Skontobetrag reduziert und automatisch wird eine Zeile hinzugefügt. Beim Zahlen wird dieses Skontokonto gegengebucht, saldiert sich also auf Null. In der GuV habe ich den Nettobetrag auf dem Aufwandskonto, und folglich keinen Skontoertrag. Soweit so klar.
In der Buchhaltung haben sie mit einer Netto-Zahlungsbedingung gebucht, festgestellt, daß das falsch ist, und den Beleg noch geändert mit einer % Zahlungsbedingung. Das ändert aber den Beleg nicht. Beim Ausgleichen bucht der Zahllauf dann nicht gegen Skontoertrag, sondern gegen Skontoverlust im Haben (=Ertrag).
Frage: kann man das ändern, das doch auf Skontoertrag gebucht wird ?
Rein betriebswirtschaftlich: ich habe gelesen, daß das bei Anlagenzugängen eingesetzt wird (sagt SAP). Gibt es noch andere Verwendungen dafür ? In den oben beschriebenen Rechnungen geht es nicht um Anlagen, und trotzdem hat die Buchhaltung mit Nettoverfahren gebucht. Macht das Sinn ?
Grüße
Joachim