SAP Jobsuche bei DV-Treff
joachimn
  • joachimn
  • SAP Forum - Guru Thema Starter
vor 14 Jahre

Hallo Zusammen,

 

ich habe mal eine Frage zum Nettoverfahren. Bei uns ist eine Belegart als Netto-Belegart gekennzeichnet, d.h. die Gegenbuchung auf dem Sachkonto wird um den Skontobetrag reduziert und automatisch wird eine Zeile hinzugefügt. Beim Zahlen wird dieses Skontokonto gegengebucht, saldiert sich also auf Null. In der GuV habe ich den Nettobetrag auf dem Aufwandskonto, und folglich keinen Skontoertrag. Soweit so klar.

In der Buchhaltung haben sie mit einer Netto-Zahlungsbedingung gebucht, festgestellt, daß das falsch ist, und den Beleg noch geändert mit einer % Zahlungsbedingung. Das ändert aber den Beleg nicht. Beim Ausgleichen bucht der Zahllauf dann nicht gegen Skontoertrag, sondern gegen Skontoverlust im Haben (=Ertrag).

Frage: kann man das ändern, das doch auf Skontoertrag gebucht wird ?

Rein betriebswirtschaftlich: ich habe gelesen, daß das bei Anlagenzugängen eingesetzt wird (sagt SAP). Gibt es noch andere Verwendungen dafür ? In den oben beschriebenen Rechnungen geht es nicht um Anlagen, und trotzdem hat die Buchhaltung mit Nettoverfahren gebucht. Macht das Sinn ?

Grüße

Joachim

Sayuri153
vor 14 Jahre

Hallo Joachim,

zu deiner 1. Frage: der Beleg muss dann einfach storniert werden und mit einer normalen Belegart eingebucht werden.

Nettoverfahren werden z.B. in Belgien und Frankreich eingesetzt.

In DE war das nur in der Anlagenbuchhaltung bis das neue Hauptbuch kam. Man musste zum Periodenende die GuV Nachbelastung laufen zu lassen, um den Skonto der Anlage nachträglich zu belasten.

Unter dem neuen Hauptbuch und aktivem Belegsplitt passiert das automatisch, wenn Skonto als KOART definiert ist.

Gruß

joachimn
  • joachimn
  • SAP Forum - Guru Thema Starter
vor 14 Jahre

Hallo Sayuri,

so haben wir es dann gemacht: Beleg storniert und neu eingebucht...

Wir nutzen noch das klassische Hauptbuch und alles wird über Nettoverfahren gebucht, nicht nur das Anlagevermögen... Aber nachdem das all die Jahre von den Prüfern abgenommen wurde, scheint das so ok zu sein...

Grüße

Joachim