Hallo,
es kommt auf die Einstellung der "Ermittlung der Umsatzsteuer-ID" an. Der Customizingpunkt ist unter IMG->Vertrieb->Grundfunktionen->Steuern zu finden.
SAP Doku dazu:
"Bei der Ausprägung BLANK gilt die Standard-Prioritätenregel wie folgt
1. Falls RG USt.Id.Nr. besitzt und RG <> AG, dann werden Steuernummer und Steuerklassifikation aus RG genommen (der WE ist dann nicht mehr relevant). Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.
2. Wenn 1. nicht zutrifft:
Falls WE USt.Id.Nr. besitzt oder AG hat KEINE USt.Id.Nr., dann werden Steuernummer und Steuerklassifikation vom WE genommen.
3. Wenn auch 2. nicht zutrifft:
Steuernummer und Steuerklassifikation werden aus dem Auftraggeber übernommen.
Bei der Ausprägung 'A' werden Steuernummer und Steuerklassifikation generell aus dem Auftraggeber übernommen.
Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.
Bei der Ausprägung 'B' werden Steuernummer und Steuerklassifikation geberell aus dem Regulierer übernommen.
Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen."
Die Aussage "Oder du hast Regel A oder B hinterlegt, dann zieht er aus dem AG bzw. RG. Dann interessiert deine 2.te Ust-ID nicht, weil er den WE nicht prüft." ist daher nicht ganz zutreffend, da bei 'A' und 'B' die UST-ID gemäß "steuerlichem Empfangsland" aus AG bzw. RG gezogen wird, falls eine weitere UST-ID für dieses Land gepflegt ist.
Gruß