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mas
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vor 12 Jahre
Hallo zusammen,

wir haben einen Debitor der 2 Umsatzsteueridentnummern hat. Eine für sein eigenes Land und eine für ein zweites Land.

Die Nummern kann man im Debitorstammsatz schön pflegen.

In der Faktura wird aber immer die gleiche UIN gezogen, unabhängig vom Warenempfänger. Die UIN kann man im Beleg auch nicht ändern.

Habt ihr einen Tipp wo man am besten tätig werden kann?

Viele Grüsse

mas

SanduhrAnzeigeProgramm
vor 12 Jahre
Hast du deine Ust-ID in den Warenempfängern gepflegt?

RG kann das übersteuern wenn eine Ust-ID in ihm gepflegt ist (wenn ungleich AG).

am wahrscheinlichsten ist also, dass im RG eine Ust-ID gepfelgt ist.

Oder du hast Regel A oder B hinterlegt, dann zieht er aus dem AG bzw. RG.

Dann interessiert deine 2.te Ust-ID nicht, weil er den WE nicht prüft.

Gruß Chris


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can not stop (him) anyway.

Korvin
vor 12 Jahre
Hallo,

es kommt auf die Einstellung der "Ermittlung der Umsatzsteuer-ID" an. Der Customizingpunkt ist unter IMG->Vertrieb->Grundfunktionen->Steuern zu finden.

SAP Doku dazu:

"Bei der Ausprägung BLANK gilt die Standard-Prioritätenregel wie folgt

1. Falls RG USt.Id.Nr. besitzt und RG <> AG, dann werden Steuernummer und Steuerklassifikation aus RG genommen (der WE ist dann nicht mehr relevant). Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.

2. Wenn 1. nicht zutrifft:

Falls WE USt.Id.Nr. besitzt oder AG hat KEINE USt.Id.Nr., dann werden Steuernummer und Steuerklassifikation vom WE genommen.

3. Wenn auch 2. nicht zutrifft:

Steuernummer und Steuerklassifikation werden aus dem Auftraggeber übernommen.

------------

Bei der Ausprägung 'A' werden Steuernummer und Steuerklassifikation generell aus dem Auftraggeber übernommen.

Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.

------------

Bei der Ausprägung 'B' werden Steuernummer und Steuerklassifikation geberell aus dem Regulierer übernommen.

Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen."

Die Aussage "Oder du hast Regel A oder B hinterlegt, dann zieht er aus dem AG bzw. RG. Dann interessiert deine 2.te Ust-ID nicht, weil er den WE nicht prüft." ist daher nicht ganz zutreffend, da bei 'A' und 'B' die UST-ID gemäß "steuerlichem Empfangsland" aus AG bzw. RG gezogen wird, falls eine weitere UST-ID für dieses Land gepflegt ist.

Gruß