Hallo,
es kommt auf die Einstellung der "Ermittlung der Umsatzsteuer-ID" an. Der Customizingpunkt ist unter IMG->Vertrieb->Grundfunktionen->Steuern zu finden.
SAP Doku dazu:
"Bei der Ausprägung BLANK gilt die Standard-Prioritätenregel wie folgt
1. Falls RG USt.Id.Nr. besitzt und RG <> AG, dann werden Steuernummer und Steuerklassifikation aus RG genommen (der WE ist dann nicht mehr relevant). Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.
2. Wenn 1. nicht zutrifft:
Falls WE USt.Id.Nr. besitzt oder AG hat KEINE USt.Id.Nr., dann werden Steuernummer und Steuerklassifikation vom WE genommen.
3. Wenn auch 2. nicht zutrifft:
Steuernummer und Steuerklassifikation werden aus dem Auftraggeber übernommen.
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Bei der Ausprägung 'A' werden Steuernummer und Steuerklassifikation generell aus dem Auftraggeber übernommen.
Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.
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Bei der Ausprägung 'B' werden Steuernummer und Steuerklassifikation geberell aus dem Regulierer übernommen.
Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen."
Die Aussage "Oder du hast Regel A oder B hinterlegt, dann zieht er aus dem AG bzw. RG. Dann interessiert deine 2.te Ust-ID nicht, weil er den WE nicht prüft." ist daher nicht ganz zutreffend, da bei 'A' und 'B' die UST-ID gemäß "steuerlichem Empfangsland" aus AG bzw. RG gezogen wird, falls eine weitere UST-ID für dieses Land gepflegt ist.
Gruß