Hallo Leut's,
ich hätte da eine Frage, die ich so schnell nicht nachstellen kann. Vielleicht hat einer von Euch schon praktische Erfahrung damit.
Also, folgender Fall:
Im Dezember eines Jahres ist für ein Material eine Kalkulation mit Mengengerüst angelegt worden (Gültigkeit z. B. 01.12.12 bis 31.12.13). Es ist organisatorisch erlaubt worden, Materialpreise aus Kalkulationen vorzumerken und fortzuschreiben (CK22).
Frage:
Muss die Vormerkung und Fortschreibung (CK24) noch im selben Monat Dezember gemacht werden, um für die Periode Dezember noch eine Preis in den Materialstamm zu bringen, oder könnte man die Vormerkung und/oder die Fortschreibung im Materialstamm auch im folgenden Monat Januar (für Dezember!) vornehmen? Wäre es also möglich den neuen Standardpreis erst im Januar, aber für Dezember im Materialstamm fortzuschreiben?
Da ich bei der CK24 kein Buchungsdatum mitgeben kann, hätte der Preisänderungsbeleg auf jedenfall das Buchungsdatum und damit auch die Periode, an dem die Fortschreibung dann auch erfolgt.
Aber was ist mit der Periode im Materialstamm? Kann ich im Januar immer noch einen Preis für Dezember freigeben und fortschreiben, unter der Vorraussetzung dass ich organisatorisch alles erlaubt habe, und auch schon gültige Kalkulationen erzeugt habe?
Danke.
Gruss