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paisa
  • paisa
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 11 Jahre
Hallo Leut's,

ich hätte da eine Frage, die ich so schnell nicht nachstellen kann. Vielleicht hat einer von Euch schon praktische Erfahrung damit.

Also, folgender Fall:

Im Dezember eines Jahres ist für ein Material eine Kalkulation mit Mengengerüst angelegt worden (Gültigkeit z. B. 01.12.12 bis 31.12.13). Es ist organisatorisch erlaubt worden, Materialpreise aus Kalkulationen vorzumerken und fortzuschreiben (CK22).

Frage:

Muss die Vormerkung und Fortschreibung (CK24) noch im selben Monat Dezember gemacht werden, um für die Periode Dezember noch eine Preis in den Materialstamm zu bringen, oder könnte man die Vormerkung und/oder die Fortschreibung im Materialstamm auch im folgenden Monat Januar (für Dezember!) vornehmen? Wäre es also möglich den neuen Standardpreis erst im Januar, aber für Dezember im Materialstamm fortzuschreiben?

Da ich bei der CK24 kein Buchungsdatum mitgeben kann, hätte der Preisänderungsbeleg auf jedenfall das Buchungsdatum und damit auch die Periode, an dem die Fortschreibung dann auch erfolgt.

Aber was ist mit der Periode im Materialstamm? Kann ich im Januar immer noch einen Preis für Dezember freigeben und fortschreiben, unter der Vorraussetzung dass ich organisatorisch alles erlaubt habe, und auch schon gültige Kalkulationen erzeugt habe?

Danke.

Gruss

Förderer

co-consult
vor 11 Jahre
Hallo paisa,

nein, du kannst nicht nachträglich-rückwirkend z.B. im Januar Materialpreise für den Dezember fortschreiben, was sollte das auch für einen Sinn ergeben?

Du kannst IMHO in deinem Beispiel (Kalkulation gültig ab 01.12.) nicht mal erst am 2. Dezember die "alten" Kalkulationen freigeben, sondern müsstest, wenn du die Freigabe am 1.12. "verpennen" solltest, eine neue Kalkulation mit 'Gültig ab" 02.12. erstellen.


Viele Grüße

Ulrich

paisa
  • paisa
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vor 11 Jahre
Zitat von: spaco 

Du kannst IMHO in deinem Beispiel (Kalkulation gültig ab 01.12.) nicht mal erst am 2. Dezember die "alten" Kalkulationen freigeben, sondern müsstest, wenn du die Freigabe am 1.12. "verpennen" solltest, eine neue Kalkulation mit 'Gültig ab" 02.12. erstellen.

...hab's mal in unserem Testsystem getestet. Habe 'ne Kalkulation vom 12.12.12 bis 31.12.12 gehabt. Ich habe sie heute, am 13.12.12 im Materialstamm vormerken und fortschreiben können.

Gruss

co-consult
vor 11 Jahre
Und was ist das jetzt für eine Konstellation? Wie ist denn jetzt der Materialpreis für das Intervall 1.12.-11.12.?

Bisher sprachen wir ja über eine Kalkulation, die für einen kompletten Monat gültig ist.


Viele Grüße

Ulrich