Hallo Danny 80,
Leihgut ist aus Sicht des Verleihers Anlagevermögen welches für einen Zeitraum einen Dritten zur Verfügung gestellt wird. Dies wird z.B. im Bereich der Festeabwicklung (Kühlanhänger, Ausschankwagen, Theke etc.) eingesetzt.
Leergut hingegen ist zwar ebenfalls oft Anlagevermögen welches für einen bestimmtem Zweck (Transaportverpackung, Beförderungsausrüstung) dem Kunden entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Der Pfandwert erhält er an Rückgabe wieder erstattet. (z.B. KEG-Faß für Faßbier)
Gruß Faller