Hi Daytona,
Ich habe jetzt mal weiter geschaut und folgendes herausgefunden:
1. Der Langtext wird in der Sprache erfasst, in der der Anleger in SAP angemeldet war, als er die Meldung anlegte.
2. Beim Drucken wird der Langtext (nur dann) ins Formular übernommen, wenn die Ausgabesprache des Reklamationsschreibens (5999) mit der Langtextsprache übereinstimmt. Es gibt hier im System auch Ausnahmen davon, in denen beide Ausgabesprachen den Text übernehmen. Aber im Falle der Übereinstimmung der Sprachen geht es immer.
Fällt Dir dazu vielleicht was ein?