Hallo,
Hinweis 540843 liefert einige Hinweise
Frage:
Wann kann ich die Löschvormerkung (Status LÖVM, englisch: DLFL) für einen Auftrag setzen?
Antwort:
Die Löschvormerkung kann gesetzt werden, wenn:
keine offenen Bestellungen oder Bestellanforderungen am Auftrag hängen, das heißt die Bestellung bzw. BANF muß gelöscht sein, das Endrechnungskennzeichen ist an dieser Stelle nicht ausreichend
der Auftrag abgerechnet ist bzw. das Saldo gleich 0 ist (Ausnahme siehe Frage 1)
der Auftrag keine offenen Rückmeldungen oder Warenbewegungen hat
kein offenes/aktives Prüflos zum Auftrag existiert
es kein statischer Montageauftrag ist
keine aktiven QM-Meldungen zum Auftrag existieren (aus Performance-Gründen wird nur geprüft, wenn die Modifikation aus Hinweis 409202 aktiv ist).
Gruß Wolfgang