SAP Jobsuche bei DV-Treff
Brathering
vor 7 Jahre
Hallo zusammen,

ich mit der Aussage konfrontiert, dass Fertigungsaufträge nur dann mit einem Löschkennzeichen versehen werden können, wenn alle Bestellungen zum Fertigungsauftrag (auch abgeschlossene Bestellungen mit Rechnungseingang) mit einem Löschkennzeichen versehen werden.

Da mir diese Aussage recht komisch erscheint, wollte ich in die Runde fragen, ob dies wirklich der Fall ist?

Wenn ja, dann wäre meine nächste Frage, ob und wie man die Fertigungsaufträge löschen kann, ohne die schon abgeschlossenen Bestellungen zum Fertigungsauftrag zu löschen.

Gibt es hier eine Möglichkeit?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung!

VG

Brathering

Förderer

Chriz
  • Chriz
  • SAP Forum - Experte
vor 7 Jahre
Guten Morgen,

ich meine es würde reichen in den Bestellungen das Endrechnungskennzeichen zu setzen.

Musst du einmal ausprobieren.

Gruß

Chriz

wreichelt
vor 7 Jahre
Hallo,

Hinweis 540843 liefert einige Hinweise

Frage:

              Wann kann ich die Löschvormerkung (Status LÖVM, englisch: DLFL) für einen Auftrag setzen?

              Antwort:

              Die Löschvormerkung kann gesetzt werden, wenn:

keine offenen Bestellungen oder Bestellanforderungen am Auftrag hängen, das heißt die Bestellung bzw. BANF muß gelöscht sein, das Endrechnungskennzeichen ist an dieser Stelle nicht ausreichend

der Auftrag abgerechnet ist bzw. das Saldo gleich 0 ist (Ausnahme siehe Frage 1)

der Auftrag keine offenen Rückmeldungen oder Warenbewegungen hat

kein offenes/aktives Prüflos zum Auftrag existiert

es kein statischer Montageauftrag ist

keine aktiven QM-Meldungen zum Auftrag existieren (aus Performance-Gründen wird nur geprüft, wenn die Modifikation aus Hinweis 409202 aktiv ist).

Gruß Wolfgang