Ich bin nicht sicher ob deine Frage hier im QM/PM Forum richtig platziert ist.
Außerdem verstehe ich deine Frage nicht ganz.Ich versuche es trotzdem mal mit meinem Halbwissen:
Bei der Lohnbearbeitung hast du die BWAs 541 und 542 um deinen Bestand an der Komponente K zum Lohnbearbeiter zu senden bzw, zurückzuholen. Da gibt es keine Kontierungen, weil die Komponenten nur umgelagert werden, aber nicht verbraucht oder verkauft. Normalerweise lagerst du aber nur zum Lohnbearbeiter hin, weil dort wird verbraucht.
Die Lohnbearbeitungsbestellung selber geht über das Material A (das eine StüLi mit der Komponente K hat). Es gibt dann einen Wareneingang mit BWA 101 für Material A, und die Komponente K wird über die Stüli bestimmt und automatisch retrograd mir BWA 543 verbraucht. Für diese Verbrauchsbuchung läuft eine Kontenfindung ab, und über die Standardkontierung für die gefundene Kostenart wird idR eine Kostenstelle bebucht.
Du hast 2 Varianten für die LB-Bestellung. Im Normalfall ist, dass du Material A in den Lagerbestand buchst. Dann hat und braucht die LB-Bestellung gar keine Kontierung.
Oder du bestellst Material A kontiert, d.h. zum Beispiel geht das Material direkt in einen Fertigungsauftrag. Dann werden auch die Komponentenkosten für K und die Lohnbearbeitungskosten auf diesen Auftrag gebucht.
Die Kontierung nur auf Aufträge zu erlauben scheint mir durchaus nicht abwegig.
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vor 3 Jahre
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Grund: Nicht angegeben