Hallo Cokiz,
mit der MR22 kann ich spontan nicht viel anfangen. Auf den Systemen, auf die ich Zugriff habe, wird diese Transaktion nicht verwendet. Der Text sagt hier "Materialien belasten / entlasten".
Vielleicht als Anhaltspunkt: Mit der MR21 kannst Du Materialien umbewerten. Da gibst Du den neuen Bewertungspreis ein und das System bucht FI-seitig Aufwand / Ertrag aus Umbewertung gegen den Bestand. Habe mal kurz die MR22 ausprobiert. Scheint so, dass man hier nicht wie bei der MR21 den neuen Bewertungspreis je Stück eingibt, sondern den anzupassenden Betrag, der dann auf den aktuellen Gesamtbestand umgerechnet wird. Die Buchungen im FI sind die gleichen wie bei der MR21.
Grundsätzlich kann man damit natürlich die Preise anpassen. In der Regel sind aber an dieser Stelle die Wirtschaftsprüfer relativ sensibel, denn normalerweise rechnet das System an dieser Stelle selbständig richtig und solche Manipulationen sollten die Ausnahme sein. Daher solltest Du mal den Prozess als ganzes betrachten:
- Ich gehe davon aus (wegen GLD), dass es sich um fremdbeschaffte Materialien handelt?!?
--> Falsch hinterlegte Preise beim WE resultieren dann aus falschen Bestellpreisen. Kann ja mal passieren. Wenn das aber "die Regel" ist, sollte man mal dem Einkauf auf die Finger klopfen...
--> Aber selbst bei falsch hinterlegten EK-Preisen sollte sich der GLD spätestens mit der Einbuchung der Rechnung zum (hoffentlich) richtigen Wert selbständig korrigieren.
--> Wenn Du zwischenzeitlich den GLD bspw. per MR21 oder wohl auch per MR22 korrigierst und anschließend die Rechnung eingeht, wird der GLD m.E. durch die Rechnungsbuchung nochmals angepasst, was wiederum falsch wäre.
Wie gesagt: Solche Anpassungen sind aus meiner Sicht nur das letzte Mittel. Ansonsten baut Ihr Euch u.U. ein neues Problem auf (bspw. in Form nicht / unvollständig abgerechneter Bestellungen oder vielleicht sogar falsch abgerechneten Preisen, die der Lieferant in Rechnung stellt).
Hoffe, das hilft weiter.
Gruß
beck