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SanduhrAnzeigeProgramm
vor 9 Jahre
Hallo zusammen,

ich habe das Problem, dass bei einer Anzahlungsanforderung das Fälligkeitsdatum (Basisdatum für Fälligkeitsberechnung) immer dem Fakturadatum entspricht.

Sprich wenn das Fakturdatum heute ist, steht er quasi sofort zur Mahnung an.

Zahlungsbedigungen werden zur Berechnung des Fälligkeitsdatums bei der Anzahlungsanforderung nicht herangezogen.

Egal ob im Kopf oder in der Position (Fak. Plan Pos.).

In der offiziellen SAP Doku steht zwar was anderes, aber Theorie und Praxis fallen da wohl mal wieder auseinander. ;)

Gibt es eine Möglichkeit das Fälligkeitsdatum zu beeinflussen ohne größere Kunstgriffe?

Welchen User Exit würden ihr nutzen bzw. an welcher Stelle eingreifen?

Gruß Chris

P.S. Mahnsperren oder bei der OP Liste Sonderhauptbuchvorgänge ausnehmen ist nicht gewollt. Man will ja entsprechend der Zahlungsbedingung auch tatsächlich mahnen können (ohne alles manuell/ händisch überwachen zu müssen).


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can not stop (him) anyway.

pipanst
vor 9 Jahre
Weißt du den Feldnamen des Fälligkeitsdatums bzw. wo es gespeichert wird (VBAK, VBAP, VBKD,...).

Dem entsprechend würe ich die Userexits durchgehen

(USEREXIT_MOVE_FIELD_TO_xxx --> MV45AFZZ).

Eine Info am Rande:

Es gibt einen Knowledgebase Artikel zu konditionsbasierte Anzahlungsanforderungen.

Kann ich dir nur empfehlen, funktioniert allerdings erst ab EHP5.

SanduhrAnzeigeProgramm
vor 9 Jahre
Wir haben das über eine "Substitution in Buchhaltungsbelegen" gelöst und einen entsprechenden Exit eingehängt.

@ Pipanst

Danke für die Hilfestellung.

Darüber hatte ich es als SD´ler versucht, der Ansatz vom FI nahen Entwickler war allerdings viel besser.

Ich wollte das schon im SD Umfeld mitgeben, was aber völlig unsinnig ist.

Im Nachhienein, ist man immer schlauer. 😉


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can not stop (him) anyway.