Das Belegdatum dient er Dartsellung des Geschäftsvorfalls.
Sprich hiermit kann ich den Zeitpunkt aus logistischer Sicht bestimmen/ festlegen.
Das Buchungsdatum dient ja der Festlegung der Verbuchung.
Sprich hiermit lege ich den Zeitpunkt aus FiBu Sicht fest, also auch in welcher Periode.
Als Drittes Datum gibt es ja noch das Erfassungsdatum, daher verstehe ich nicht so ganz warum der Kollege beim WE die Notwendigkeit sieht das Tagesdatum des WE für Buchungsdatum und / oder Belegdatum verwenden zu müssen !?
Den Zeitpunkt bezüglich Rechnung bzw. Mahnung wird euer Lieferant ja ganz sicher abhängig machen von dem Zeitpunkt der Anlieferung der Ware und nicht davon wann ihr dazu kommt den Wareneingang zu bearbeiten.
Die Prüfung des WE erst nach einer Woche kann aber auch rechtliche Probleme machen da nach HGB bei WE „unverzüglich“ die Ware zu prüen ist, also „ohne schuldhaftes Zögern“.
Je nach Branche und individual Veträgen mit euren Lieferanten kann das schon problematisch sein.
Ich kennen größere Lieferanten die Vereinbarungen "diktieren" bei denen eine Mängelrüge späetestens am folgenden Werktag der Anlieferung erfolgen muss, andernfalls gilt die Ware als abgenommen.
*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system
*so this check can not stop (him) anyway.